Aufgrund der auf den 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Justizreform übe ich meine bisherige nebenamtliche Funktion als Präsident des Staatsgerichtshofes bis zu meinem Rücktritt als Richter per 31. Dezember 2026 vollamtlich aus. Meine Anwaltstätigkeit ist deshalb im ganzen Jahr 2026 suspendiert. Ab 1. Januar 2027 werde ich wieder anwaltlich tätig sein.

Bei Fragen können Sie sich an mein Kanzleisekretariat wenden. Im Übrigen möchte ich Sie auf die Anwaltsliste der Rechtsanwaltskammer verweisen: https://www.rak.li/.

Der beste Prozess ist derjenige, der gar nicht erst geführt werden muss. Im Sinne dieser Maxime kann ich auch für meine Anwaltstätigkeit aus dem Erfahrungsschatz meiner langjährigen Tätigkeit als Richter schöpfen, um die Rechtsstreitigkeiten meiner Klienten in deren wohlverstandenem Interesse wenn immer möglich gütlich zu lösen.